Seit 1996 ist es möglich, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Der erbrachte Dienst liegt im öffentlichen Interesse und kommt dort zum Tragen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gesellschaft fehlen.
Der zivile Ersatzdienst dauert länger als der verweigerte Militärdienst, 390 Tage bzw. 1.5x so lange für Vollverweigerer. Ein erster Einsatz von mind. 54 Tagen (im Jahr nach Zulassung) oder ein "langer" Einsatz von mind. 180 Tagen (als RS-Ersatz, spätestens drei Jahre nach Zulassung) und weitere Einsätze von je mindestens 26 Tagen können vom Dienstpflichtigen in gewissen Grenzen frei organisiert werden.
Zulassung
Ab April 2009 gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Bedingung ist, dass Sie militärdiensttauglich sind, einen solchen Dienst aus Gewissensgründen aber nicht leisten können.
Ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst muss schriftlich, auf dem Formular der Zivildienstverwaltung eingereicht werden. Frühester Termin ist der Orientierungstag der Militärverwaltung. Die genauen Vorschriften entnehmen Sie der Website der Zivildienstverwaltung.
Koordination mit dem Studium
Vorsicht: Die Koordination mit dem Studium erscheint auf den ersten Blick einfacher als Militärdienst. Dem ist aber nicht so! Folgendes ist zu beachten:
- Ein 'erster' Einsatz von mind. 54 Tagen muss im Jahr nach Zulassung geleistet werden;
- Ein 'langer' Einsatz von mind. 180 Tagen muss innert drei Jahren nach Zulassung als RS-Ersatz geleistet werden;
- Weitere Einsätze dauern mind. 26 Tage und sind damit länger als WKs;
- Durchdiener müssen auch den Zivildienst am Stück leisten;
- Es stehen nicht genügend Zivildienst-Stellen zur Verfügung, um eine 'freie' Terminwahl (z.B. Semesterferien) zu ermöglichen;
- Ein Zivildienstgesuch beinhaltet eine Bedenkfrist von vier Wochen - eröffnet also keinen 'kurzfristigen Ausweg'.